Angebot für mitbetroffene oder helfende Erwachsene

… für mitbetroffene und/oder helfende Erwachsene

Sexueller Missbrauch darf kein Tabu-Thema bleiben!

Wenn Sie Fragen haben, Unterstützung brauchen oder Informationen möchten, sind wir die richtigen Ansprechpartnerinnen.

Unsere Angebote für helfende Erwachsene sind:

Beratung und Begleitung

  • für Partnerinnen und Partner von Betroffenen
  • Beratung und Begleitung für Eltern und Bezugspersonen von Betroffenen
  • Prävention: Elternabende
  • Fortbildungen für Teams und Institutionen
  • „Aus dem Schatten treten“ Gruppe für Eltern mit sexuellen Missbrauchserfahrungen und „Was nun?“ Seminar für Eltern von sexuell missbrauchten Kindern
  • Vernetzung und Zusammenarbeit mit pädagogischen und therapeutischen Fachkräften

Meist können erwachsene Menschen nur bedingt mit dem Thema „sexueller Missbrauch“ umgehen bzw. angemessen darauf reagieren. Wesentliche Gründe dafür sind die noch weit verbreitete Tabuisierung, schematisierte Denkweisen, Glaubenskonflikte oder auch nur „ganz einfach“ die Unvorstellbarkeit einer solchen Tat. Oftmals haben Erwachsene auch Angst davor Probleme zu bekommen oder Probleme zu verursachen. Wir alle sollten aber verstehen, dass Empörung allein nicht ausreicht, sondern wir alle für den Schutz von Kindern verantwortlich sind.

Grundsätzlich ist es tatsächlich nicht einfach, mit diesem Thema umzugehen. Unüberlegtes, schnelles Handeln kann schwere Folgen für das Opfer haben. Reagieren Sie im entsprechenden Fall behutsam und überlegt. Sollten Sie mit einem Fall von sexualisierter Gewalt / sexuellem Missbrauch an Kindern oder Jugendlichen konfrontiert sein, müssen sie ihre Reaktionen und Handlungsweisen sehr gut durchdenken. Bitte handeln Sie nicht überstürzt! Ob Sie Gewissheit haben über den sexuellen Missbrauch eines Kindes oder nur einen vagen Verdacht –es ist sehr wichtig, dass Sie Ihr weiteres Vorgehen mit fachlich geschulten Kräften abstimmen. Suchen Sie bitte eine entsprechende Beratungsstelle auf. Dort werden die MitarbeiterInnen mit Ihnen abklären, inwieweit sich Ihr Verdacht erhärtet und was dann unternommen werden kann. Die Mitarbeiterinnen von PHÖNIX unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und sie unternehmen nichts, ohne es mit Ihnen abgesprochen zu haben. Sie müssen also nicht befürchten, dass sie eine Maschinerie in Gang setzen, die Sie nicht mehr stoppen können. Unbedachtes Handeln kann die Situation des betroffenen Kindes unter Umständen noch verschlechtern. Bitte unterlassen Sie eigenmächtige Schritte gegenüber einem (mutmaßlichen) Täter!!!

Es gibt natürlich keine allgemeingültigen Richtlinien, was zu tun ist, aber Folgendes sollten Sie bedenken:

  • Versuchen Sie, Ruhe und Fassung zu bewahren
  • Glauben Sie dem Kind
  • Lassen Sie das Kind wissen, dass es nicht seine Schuld ist, sondern, dass sie ganz allein beim Täter liegt
  • Lassen Sie sich von Fachleuten beraten – aber erstatten Sie zunächst keine Anzeige (zumindest nicht bevor mit Fachleuten eine Abstimmung erfolgt ist).

 

Das ist sexueller Missbrauch:

Um ein gewisses Maß an Kenntnis über sexualisierte Gewalt/sexuellen Missbrauch zu haben, möchten wir Ihnen hier aufzeigen, was man überhaupt darunter zu verstehen hat:

In allererster Linie übt sexuellen Missbrauch aus, wer:

  • Kinder/Jugendliche dazu nötigt, bei sexuellen Handlungen zuzusehen bzw. sie/ihn nackt anzusehen
  • Kinder/Jugendliche berührt oder sich selbst von ihnen berühren lässt, um sich selber dadurch sexuell zu erregen
  • Intimbereiche des Kindes/Jugendlichen berührt und sie zu allen Arten von Geschlechtsverkehr oder zu sexuellen Handlungen nötigt
  • Kinder/Jugendliche zu pornografischen Handlungen nötigt bzw. ihnen Pornografie vorführt

Sexueller Missbrauch von Kindern…

…bezeichnet sexuelle Handlungen mit, an oder vor Kindern. Typischerweise spielt dabei ein Macht- oder Wissensgefälle zwischen dem (zumeist) erwachsenen Täter und seinem kindlichen Opfer eine zentrale Rolle. Als missbräuchlich werden solche Handlungen bezeichnet, da sie das Selbstbestimmungsrecht des Opfer verletzen und dem Kind großen Schaden, psychischer und manchmal auch körperlicher Art, zufügen. Im Unterschied zu Sexualdelikten unter Erwachsenen spielt eine „Einwilligung“ des Opfers keine Rolle für die Beurteilung der Missbräuchlichkeit, da Kindern das nötige Wissen oder die geistige Reife für solche Entscheidungen fehlt. (Als Kinder werden Personen vor dem 14. Lebensjahr verstanden.)

Sexueller Missbrauch von Jugendlichen…

…bezeichnet sexuelle Handlungen mit, an oder vor Personen, die mindestens 14 Jahre und noch keine 18 Jahre alt sind. Als missbräuchliche Handlungen werden hier alle Arten von Handlungen verstanden, die das sexuelle Selbstbestimmungsrecht des Opfers verletzen.

Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist meist keine Einzeltat, sondern verläuft in vielen Fällen über einen längeren Zeitraum. In den allermeisten Fällen findet sich der Täter/die Täterin in der eigenen Familie (evtl. Eltern, Geschwister, Großeltern, nahe Verwandte) bzw. im Freundes- oder Bekanntenkreis der Familie oder aus dem nahen Vertrautenkreis der Opfer (z.B. Lehrer/Lehrerinnen oder Trainer/Trainerinnen).